17.07.2007




Vorwort

Zum Semesterende möchte ich Ihnen den zweiten Newsletter des Fachbereichs zukommen lassen. Ich hoffe, dass auch diesmal wieder für jeden etwas Interessantes dabei ist.

Für Feedback und auch Informationen für weitere Ausgaben bin ich dankbar.

Viel Spaß beim Lesen und viele Grüße,

Bernd Schürmann





Prof. Mayer und Frau Stemler verlassen uns

Prof. Mayer wird mit Ende dieses Semesters emeritiert. Gleichzeitig verlässt uns Frau Stemler, die in die zentrale Verwaltung (Nachfolge Hr. Bachmann) wechseln wird.

Der Fachbereich bedankt sich bei ihnen für ihr Engagement und wünscht Prof. Mayer für seinen Ruhestand und Frau Stemler für ihr weiteres Berufsleben alles Gute.


Ruf an J.-Prof. Bobda

J.-Prof. Bobda hat einen Ruf auf eine W3-Professur in Potsdam erhalten. Bis zu Beginn des Wintersemesters wird sich entschieden haben, ob er diesen Ruf annehmen wird.

Bei einem Weggang von J.-Prof. Bobda kann sich das Wahlangebot in der technischen Informatik reduzieren. Gleichwohl wird der Fachbereich dafür sorgen, dass für alle Studiengänge ein ausreichendes Lehrangebot vorhanden sein wird.

Studierende, die sich bei J.-Prof. Bobda prüfen lassen wollen, sollten sich über den weiteren Fortgang des Berufungsverfahrens auf dem Laufenden halten.


Forschungsfreisemester

Prof. Härder und Prof. Schmitt werden im Wintersemester 2007/08 ein Forschungsfreisemester einlegen. Prof. Gotzhein plant ein Forschungsfreisemester für das Sommersemester 2008.

Während ihrer Forschungsfreisemester bieten die genannten Professoren keine Vorlesungen an. In der Regel ist auch die Vergabe von Prüfungsterminen eingeschränkt.

Weitere Informationen.


Hochschulpakt

(Quelle: "Talk im Turm" - Newsletter der ZV)

Bis Mitte des nächsten Jahrzehnts wird in Deutschland die Zahl der Abiturienten noch erheblich steigen und erst ab dem Jahr 2020 das Niveau von 2004 wieder erreichen. Danach, d.h. nach 2020, wird die Zahl der Schulabgänger vss. kontinuierlich abnehmen.

Gründe:

  • Kinder der geburtenstarken Jahrgänge,
  • viele Bundesländer verkürzen die Schulzeit von 13 auf 12 Jahre.

Bund und Länder gehen demnach davon aus, dass bis zum Jahr 2010 ca. 90.000 zusätzliche Studienplätze für Studienanfängerinnen und Studienanfänger an den deutschen Hochschulen gegenüber dem Bezugsjahr 2005 geschaffen werden müssen und haben eine Vereinbarung getroffen, wie dies zu finanzieren ist, den sog. "Hochschulpakt". Von diesen Studienplätzen entfallen auf das Land Rheinland-Pfalz 5804 bis zum Jahr 2010 neu zu schaffende Studienplätze.

Da das MBWJK auch in den nächsten Jahren die politische Vorgabe verfolgt, die Fachhochschulen bevorzugt und verstärkt zu fördern, sollen die o.g. 5804 neuen Studienplätze je zur Hälfte an den Universitäten und den Fachhochschulen entstehen, ungeachtet der Tatsache, dass in der Vergangenheit jährlich lediglich 1/3 der Studienanfänger auf die Fachhochschulen und 2/3 auf die Universitäten entfielen. Die TU-Leitung hat i.R. der Diskussionen mit dem Ministerium angegeben, dass die TU in der Lage und bereit ist, bis zum Jahr 2010 insgesamt 925 zusätzliche Studienplätze für Studienfänger im 1. Hochschulsemester zu schaffen. Mit den Dekanen wurde diese Zahl anschließend diskutiert und als realistisch eingeschätzt.

Im Bereich der Informatik wurde als "Wachstumsfeld" die Lehrerausbildung identifiziert.

Die Zahlen stehen unter der Voraussetzung der Bereitstellung zusätzlicher Ressourcen durch das Land. Das Ministerium wird bereits ab diesem Jahr zusätzliche Mittel an die Hochschulen geben. Aber: Die Sache birgt auch ein gewisses Risiko: Wenn wir es bis 2010 nicht schaffen sollten, die gen. Anfängerzahlen zu erreichen, dann wird das Land die gezahlten Mittel ggf. zurückfordern.

Anmerkung:

Nach aktuellen Diskussionsstand will das Ministerium weiterhin die Hälfte der zusätzlichen Studienplätze in die Fachhochschulen geben. Für die TU Kaiserslautern entfielen danach weniger als 500 Studienplätze und die dafür bereit gestellten Finanzmittel.

Die TU-Leitung plant, die Mittel aus dem Hochschulpakt für die erweiterte Fachdidaktik der reformierten Lehrerbildung zu verwenden und in die Fachbereiche zu geben, die einen NC beantragten (Biologie, Maschinenbau, Wirtschaftswissenschaften).


Globalhaushalt

(Quelle: "Talk im Turm" - Newsletter der ZV)

Zum 01.01.2007 führte die TU einen Globalhaushalt ein. Was bedeutet dies? Zum einen wurde die kamerale Kontenstruktur gegenüber dem Land auf nur wenige Titel reduziert. Zum anderen gab es gravierende Änderungen im Rahmen der Übertragbarkeit von Mitteln (Restmittelübertragung des Vorjahres auf das aktuelle Haushaltsjahr). Während bis 2006 nur ca. 30% der Mittel zu 100% übertragbar waren, können ab 2007 100% der Mittel übertragen werden. Darüber hinaus waren bis Ende 2006 die Mittel nur innerhalb von Titelgruppen oder Hauptgruppen deckungsfähig. Seit dem 01.01. gilt diese Deckungsfähigkeit für den gesamten Haushalt der TU.

Anmerkung:

Die Umstellung verlief nicht ohne Anlaufschwierigkeiten in der zentralen Verwaltung. Beispielsweise gab es längere Zeit keine Einsichtnahme in die Konten. Bis heute sind noch nicht alle Buchungen nachgezogen.


Studienkontenmodell

(Quelle: "Talk im Turm" - Newsletter der ZV)

Zum WiSe 2004/05 wurde in Rheinland-Pfalz das Studienkontenmodell eingeführt. Dieses Modell sieht vor, dass Studierende bis zum 1,75-fachen der Regelstudienzeit gebührenfrei studieren können, danach ist eine Studiengebühr in Höhe von 650,-- Euro zu zahlen. Beim Studienkontenmodell, wie es zu diesem Zeitpunkt eingeführt wurde, werden pauschale Abbuchungen in Semesterwochenstunden (SWS) für jedes Semester vorgenommen, in welchem der/die Studierende eingeschrieben ist. Nach Verbrauch tritt die Gebührenpflicht ein.

Zum SoSe 2006 ging das Studienkontenmodell in die zweite Phase: Seit diesem Zeitpunkt werden Abbuchungen für alle Hochschulsemester, also nicht mehr nur für Fachsemester des konkreten Studienganges, vorgenommen und Studierende, welche ein zweites, grundständiges Studium anstreben, müssen für dieses unmittelbar sog. Zweitstudiengebühren begleichen. Hierzu sieht die Landesverordnung jedoch Vergünstigungen vor: Es können Restguthaben aus im Erststudium nicht benötigten SWS als Zahlungsmittel eingebracht werden. Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn das Erststudium innerhalb der Regelstudienzeit zuzüglich eines Semesters abgeschlossen wurde.

Zum WiSe 2007/08 wird das Studienkontenmodell in die dritte Phase treten. Mit Änderung des § 70 Hochschulgesetz wird für konsekutive Studiengänge die Leistungsabbuchung eingeführt. Dabei wird nun nicht mehr pauschal für jedes Semester vom Studienkonto abgebucht, sondern es erfolgen Abbuchungen für für die Meldungen zur Prüfungen für jedes Modul. Ändern wird sich dabei die „Währung“ des Studienkontos von Semesterwochenstunden in Credits.

Grundsätzlich wurde in § 70 des Hochschulgesetzes auch die gesetzliche Grundlage für die Einführung von „Erstsemestergebühren“ geschaffen. Diese Regelung sieht vor, dass Studierende, welche ihren Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz haben, weiterhin ein Studienkonto erhalten, während Nicht-Rheinland-Pfälzer ab dem 1. Studiensemester eine Gebühr in Höhe von 500,-- Euro zu entrichten hätten.

Nachdem zunächst diese bereits zum Sommersemester 2007 in die Tat umgesetzt werden sollten, wurde das Vorhaben mit Blick auf den Hochschulpakt 2020 sozusagen in letzter Minute gestoppt. Nur, wenn als Folge der Einführung von Studiengebühren in anderen Ländern die Zahl der Studierenden an rheinlandpfälzischen Hochschulen in einem solchen Ausmaß ansteigt, dass die Qualität der Ausbildung gefährdet sei, soll die Anwendung der Erstsemestergebühren und die Landeskinderregelung greifen.


Termine

  • Die FBR-Sitzungen im WiSe 2007/08 finden am 24.10.07, 21.11.07, 9.1.08 statt. Die konstituierende Sitzung des nächsten FBR nach den Neuwahlen am 29. und 30. Januar ist am 13.02.08.
  • Die nächste Akademische Jahresfeier des Fachbereichs findet am 25. Oktober 2007 statt.