Bewerberinnen-/Bewerber-Auswahlverfahren

Die Masterstudiengänge sind zugangsbeschränkt, entsprechend geht der Einschreibung ein Auswahlverfahren voraus, bei dem die fachliche Eignung geprüft wird.

Die Zulassung zum konsekutiven Masterstudiengang erfolgt über ein Bewerberinnen-/Bewerber-Auswahlverfahren, zu dem die folgenden Unterlagen der Bewerbung in deutscher oder englischer Sprache beiliegen müssen:

  1. ein Abschlusszeugnis des vorausgegangenen Studiums und ggf. weitere Unterlagen, aus denen Abschlussnote, Dauer des Studiums und erbrachte Leistungen hervorgehen (beispielsweise in Form eines Academic Transcript, Transcript of Records oder entsprechenden Leistungsnachweisen),
  2. eine Beschreibung der Inhalte der in Nummer 1 aufgeführten Lehrveranstaltungen,
  3. eine Stellungnahme mit Beweggründen für die beabsichtigte Aufnahme des Studiums und Erläuterung der Studienziele,
  4. eine Darstellung des beruflichen und persönlichen Werdegangs, ggf. mit Erläuterung praktischer Kenntnisse und Erfahrungen,
  5. Empfehlungsschreiben von mindestens 2 Hochschullehrern; die Empfehlungsschreiben sollten Aussagen darüber enthalten, wie gut die Bewerberin bzw. der Bewerber in Relation zu anderen Absolventen seines Studiengangs abgeschnitten hat,
  6. der Nachweis ausreichender englischer Sprachkenntnisse.
    (Institut Codes: TOEFL 7967, GRE 7143)

Zum Zeitpunkt der Bewerbung genügen ggf. auch Vorab-Bescheinigungen der o.g. Unterlagen. Diese müssen dann später nachgereicht werden.

Bewerbungsfristen

Der Studienbeginn ist jeweils zum Sommer- und Wintersemester möglich:

Studienbeginnfür Studienbewerber
- mit deutscher oder EU Staatsangehörigkeit
- mit deutschen Bildungsabschlüssen (z.B. Abitur)
für ausländische Studienbewerber
- Bewerber braucht ein Visum
Sommersemester15 Januar 31 Oktober
Wintersemester15 Juli 30. April
(*): Für Studienbewerber ohne ausreichende Deutschkenntnisse bieten wir einen vorab stattfindenden zweimonatigen Deutschkurs an, der eine entsprechende frühere Bewerbung erfordert.

Aufgrund der erfahrungsgemäß hohen Anzahl von Bewerbungen kann es bis ca. 6 Wochen nach der Bewerbungsfrist dauern, bis das Ergebnis des Auswahlverfahrens feststeht und kommuniziert wird.

Lokaler Wechsel vom Bachelor- in den Master-Studiengang

Wenn Sie bereits in einem Bachelor-Studiengang an der RPTU in Kaiserslautern eingeschrieben sind beachten Sie bitte zum Wechseln in den Master-Studiengang die besonderen Übergangsregeln.

Wie werde ich Student/Studentin an der RPTU in Kaiserslautern?

Bitte wählen sie eine der beiden folgenden Bewerbungsmethoden:
  • Reguläre Bewerbung
    (verbindlich für Bewerber aus Deutschland)
  • Online-Bewerbungsplattform
    (empfohlen für Kandidaten aus anderen Ländern)

Reguläre Bewerbung
Online-Bewerbungsplattform
(für Kandidaten aus anderen Ländern)
Alle wichtigen fachunabhängigen Punkte zum Studium finden Sie in den Informationen der TU für Studentinnen, Studenten und Studieninteressierte.

Hierunter fallen Informationen zu

Zur Unterstützung ausländischer Studentinnen und Studenten steht an der RPTU in Kaiserslautern die ISGS (International School for Graduate Studies) zur Verfügung.

Die ISGS berät Sie bei Ihrer Bewerbung und unterstützt Sie während ihres gesamten Studiums, z.B.:

Richten Sie Ihre Bewerbung mit dem ausgefüllten Antragsformular an folgende Adresse:
RPTU in Kaiserslautern
Abteilung 4.1
Postfach 3049
67653 Kaiserslautern

Nutzen Sie die Online-Bewerbungsplattform
um ihre Bewerbung einzureichen:

Das System wird Sie durch den Bewerbunsprozess führen. Fragen dazu könne Sie an msc-application@cs.uni-kl.de senden.

Bitte beachten Sie auch die Informationen der ISGS.

Hinweis zu den Antragsformularen (beide Varianten): Es sind zur Bewerbung zunächst nur diejenigen Anlagen erforderlich, die zur Qualifikationsprüfung benötigt werden. Die übrigen Anlagen können bei der späteren Immatrikulation nachgereicht werden.
Weitere Informationen zu Studien- und Lebenshaltungskosten:

Die RPTU in Kaiserslautern ist zudem dazu verpflichtet, für die Bewertung und Anerkennung von ausländischen Zeugnissen eine Gebühr (50 EUR) zu erheben. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.