Das Verfahren beinhaltet grundsätzlich folgende Schritte:
- Zulassungsantrag
Bewerbung um den Master-Studiengang nach Vorgabe des Anhangs der Master-Fachprüfungsordnung.
Studierende der RPTU Kaiserslautern-Landau stellen hierzu im Rahmen der Rückmeldung für das Folgesemester einen Studiengangwechselantrag bei der Abteilung für Studienangelegenheiten. Das Formular ist unter folgendem Link: Studiengangwechselantragsformular auf der Homepage zu finden, oder ist in der Abteilung für Studienangelegenheiten bzw. im Studierenden-Service-Center (SCC) erhältlich. Ein Studiengangwechselantrag sollte nur gestellt werden, wenn im Bachelorstudium bereits Leistungen im Umfang von mindestens 150 LP erbracht wurden.
Notwendige Anlagen: Formlose Bewerbung mit
- eine Stellungnahme mit Beweggründen für die beabsichtigte Aufnahme des Studiums und Erläuterung der Studienziele (Motivationsschreiben),
- eine Darstellung des beruflichen und persönlichen Werdegangs, ggf. mit Erläuterung praktischer Kenntnisse und Erfahrungen (Lebenslauf),
- Nachweis ausreichender englischer Sprachkenntnisse (z.B. durch Kopie des Abiturzeugnisses mit Englisch als Grund- oder Leistungskurs).
- Entscheidung der Auswahlkommission
Eine Auswahlkommission des Fachbereichs entscheidet über die Bewerbungen aufgrund der vorliegenden Unterlagen. Die Entscheidung (zugelassen, bedingt zugelassen, abgelehnt) wird den Bewerbern schriftlich von der Abteilung für Studienangelegenheiten mitgeteilt.
Bei einer bedingten Zulassung werden auch die Auflagen (in der Regel Abschluss des Bachelor-Prüfungsverfahrens) mitgeteilt. Eine spätere Zulassung erfolgt dann ohne weitere Prüfung, wenn die Auflagen erfüllt sind.
- Vollzug des Studiengangwechsel
Wurden alle Auflagen erfüllt (in der Regel ist dies der Abschluss der Bachelor-Prüfung), wird der Studiengangwechsel in den Master-Studiengang vollzogen. Die Bewerber erhalten über den Vollzug des Studiengangwechsels eine schriftliche Nachricht von der Abteilung für Studienangelegenheiten.
Im Detail gilt folgender Zeitplan mit den unten angegebenen Fristen:
Frist | Aufgabe |
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15. Januar bzw. 15. Juli | Zulassungsantrag für den Master-Studiengang
Bewerbung für den Master-Studiengang im Rahmen der Rückmeldung für das kommende Semester. Formular für den Studiengangwechselantrag und weitere Unterlagen: s.o. Die frühen Fristen (15. Januar bzw. 15. Juli) sind notwendig und werden dringend empfohlen, da ein aufwendiges Auswahlverfahren durchgeführt wird. Nur bei einer frühen Bewerbung kann eine zeitnahe Entscheidung durch die Auswahlkommission getroffen werden. In Ausnahmefällen werden verspätete Anträge jedoch noch bis 28. Februar bzw. 31. August angenommen. |
Ende der Vorlesungszeit | Entscheidung der Auswahlkommission
Die Entscheidung der Auswahlkommission in der Regel eine bedingte Zulassung wird den Studierenden gegen Ende der Vorlesungszeit schriftlich von der Abteilung für Studienangelegenheiten zugesandt. Da das Bachelor-Studium noch nicht abgeschlossen ist, erfolgt die Rückmeldung für (zunächst) ein weiteres Bachelor-Semester. |
Beim weiteren Verfahren wird unterschieden in
Fall a) | Studierende, die Ihre letzte Prüfungsleistung (= Datum des Zeugnisses) im Semester der Bewerbung abgelegt und bestanden haben. |
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Fall b) | Studierende, bei denen sich eine Prüfungsleistung (i.d.R. Bachelor-Arbeit) in das darauffolgende Semester verschiebt oder eine Prüfung nicht bestanden wurde. |
Fall a)
Die Studierenden haben Ihre letzte Prüfungsleistung im Semester der Bewerbung abgelegt und bestanden.
Frist | Aufgabe |
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Semesterende: 31.3. bzw. 30.9. | Bachelorabschluss
Die letzte Prüfungsleistung wurde im Semester des Zulassungsantrags (Studiengangwechselantrags) bestanden. |
Beginn der Vorlesungszeit des Folgesemesters | Bachelorzeugnis
Der Fachbereich Informatik bemüht sich, dass die Prüfungsergebnisse bis zum Beginn der folgenden Vorlesungszeit in der Abteilung für Prüfungsangelegenheiten vorliegen und das Abschlusszeugnis oder eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt werden kann. |
Vollzug des Studiengangwechsels
Die Studierenden werden schriftlich von der Abteilung für Studienangelegenheiten über den Vollzug des Studiengangwechsels informiert. | |
Beginn des Master-Studiums
Die Studierenden sind im ersten Fachsemester des Master-Studiengangs eingeschrieben. |
Sollte ein Prüfungsergebnis trotz Bemühung durch den Fachbereich
erst nach Vorlesungsbeginn vorliegen oder eine Prüfung nicht
bestanden werden, fallen die Studierenden in den folgenden Fall b)
Fall b)
Eine Prüfungsleistung verschiebt sich in das darauffolgende Semester oder eine Prüfung wurde nicht bestanden.
In diesem Fall verbleiben die Studierenden für ein weiteres Semester im Bachelor-Studiengang.Die Studierenden bleiben bis zum Semesterende eingeschrieben, auch wenn das Bachelor-Studium während des Semesters beendet wird. Ein Studiengangwechsel in den Master-Studiengang ist während des Semesters nicht mehr möglich.
Frist | Aufgabe |
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Beginn der Vorlesungszeit des Folgesemesters | Vorgezogener Beginn des Master-Studiums
Die Studierenden können bereits Master-Vorlesungen besuchen und diese später prüfen lassen, obwohl sie noch im Bachelor-Studium eingeschrieben sind. |
Mitten im Folgesemester | Bachelorabschluss
Die letzte Prüfungsleistung (in der Regel: Bachelor-Arbeit) wurde bestanden. Die Studierenden erhalten ihr Abschlusszeugnis oder zunächst eine entsprechende Bescheinigung. |
15. Juli bzw. 15. Januar | Erneuter Studiengangwechselantrag (Rückmeldung)
Im Rahmen der wiederkehrenden Rückmeldung ist ein erneuter Antrag auf Studiengangwechsel in den Master-Studiengang zu stellen. Diesem Antrag sind lediglich das Bachelorzeugnis oder eine entsprechende Bescheinigung beizufügen. Es erfolgt keine erneute Prüfung durch die Auswahlkommission. Die bedingte Zulassung ist weiterhin gültig. |
Ende der Vorlesungszeit | Vollzug des Studiengangwechsels
Die Studierenden werden schriftlich von der Abteilung für Studienangelegenheiten über den Vollzug des Studiengangwechsels informiert. Die Studierenden sind im ersten Fachsemester des Masterstudienganges eingeschrieben. (Sollte der Bachelor-Studiengang immer noch nicht abgeschlossen sein, wiederholt sich das oben beschriebene Verfahren ein weiteres Mal). |
Nach Vorlesungsende | Die Studierenden können die besuchten Master-Vorlesungen prüfen lassen. Hierfür ist ein Antrag bei der Abteilung für Prüfungsangelegenheiten notwendig. Die Prüfungen werden später für den Master-Studiengang angerechnet. |
Vorlesungsbeginn des nächsten Semester | Fortführung des Master-Studiums
Die Studierenden führen ihr Master-Studium in der Regel im zweiten Fachsemester fort. |