Der Fachausschuss für Studium und Lehre unterstützt den Fachbereichsrat bei der Planung und Durchführung der Informatik-Studiengänge sowie der Lehre für Hörer anderer Fachbereiche.

  • Sitzungen: Der FSL trifft sich gewöhnlicherweise mittwochs, 15:30 bis 18:30, zwei Wochen vor den jeweiligen Treffen des Fachbereichrates. Ausnahmen gibt es vor allen Dingen dann, wenn dieser Termin in der vorlesungsfreien Zeit läge.
  • Gäste sind jederzeit willkommen, werden aber gebeten, sich bei dem Vorsitzenden oder der Vorsitzenden per Email anzumelden.
  • Die Vertiefungsverantwortlichen sind ständige Gäste des FSL, um den Transfer der Qualitätssicherung in die Vertiefungen zu gewährleisten. Die Vertiefungsverantwortlichen erhalten auf Anfrage auch Zugriff auf die VLU-Auswertungen.

Mitglieder

Prof. Dr. Katharina Zweig Vorsitzende
Prof. Dr. Annette Bieniusa  
Prof. Dr. Stefanie Roos  
Prof. Dr. Klaus Schneider  
Dr. habil. Bernd Schürmann Geschäftsführer (Gast, beratendes Mitglied)
Dipl.-Päd. Christian Bogner Akad. Mitarbeiter
M. Sc. Patrick Hansert Akad. Mitarbeiter
M. Sc. Vera Marie Memmesheimer Akad. Mitarbeiterin
M. Sc. Elena Yanakieva Akad. Mitarbeiterin
  Jannik Brack stud. Mitglied
  Benedict Gehe stud. Mitglied
  Sarah Jung stud. Mitglied
  Thorsten Waldau stud. Mitglied

Sitzungtermine

1/202608.04.2026 15:30-18:30 Uhr 48-670
2/202506.05.2026 15:30-18:30 Uhr 48-670
3/202624.06.2026 15:30-18:30 Uhr 48-670

Qualitätssicherung der Lehre und Vorlesungsumfrage (VLU)

Der FSL bespricht mögliche Qualitätsprobleme u.a. anhand der VLU-Ergebnisse und sorgt ggf. für eine Lösung der Probleme, z.B. durch Rücksprache mit den Dozent*innen. Dabei sind natürlich auch die studentischen FSL-Vertreter*innen beteiligt. Der FSL berichtet regelmäßig an die Studierendenschaft über die Ergebnisse der VLU und der Qualitätssicherungsmaßnahmen in Lehrberichten. Die organisatorisch für Qualitätsicherung verantwortlichen (VLU-Team, FSL, RefQSL, Vertiefungsverantwortliche) erhalten spezielle Zugangs-Accounts.

Gesetzliche Grundlagen

Im Hochschulgesetz Rheinland-Pfalz werden die Zusammensetzung und Aufgaben des Fachausschusses für Studium und Lehre (FSL) wie folgend beschrieben:

§ 18 Fachausschüsse für Studium und Lehre
(1) Die Fachbereiche bilden Fachausschüsse für Studium und Lehre. Ihnen gehören an

  1. an Universitäten je zu einem Drittel Angehörige der Gruppen gemäß § 37 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 3,
  2. an Hochschulen für angewandte Wissenschaften zu gleichen Teilen Angehörige der Gruppen gemäß § 37 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 sowie mindestens zwei weitere, nicht der Gruppe gemäß § 37 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 angehörende und an der Lehre mitwirkende Personen.

Jeder Fachausschuss für Studium und Lehre wählt aus seiner Mitte ein vorsitzendes Mitglied; ein stellvertretend vorsitzendes Mitglied kann gewählt werden.

(2) Die Fachausschüsse für Studium und Lehre beraten die
Fachbereichsorgane insbesondere

  1. in Angelegenheiten der Studienziele (§ 16), der Studienreform (§ 17) und der Studienstruktur (§§ 19 und 25),
  2. bei der Vorbereitung von Prüfungsordnungen (§ 26),
  3. bei der Sicherstellung des Lehrangebots und der Organisation des Lehrbetriebs (§ 21),
  4. in Fragen der Qualitätssicherung (§ 5) und
  5. bei der fachlichen Studienberatung (§ 23).